Vater Staat fördert durch Steuervergünstigungen
Die Rürup-Rente wird steuerlich gefördert. Zusammen mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung dürfen Sie die Beiträge zu Ihrem privaten Rürup-Vertrag im Rahmen der Altersvorsorgeaufwendungen zu 100 % als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abziehen - bis zu 29.344 Euro im Jahr bei Ledigen (Stand 2025). Bei Ehegatten verdoppelt sich dieser Betrag auf maximal 58.688 Euro.
Zu beachten ist allerdings, dass der als Sonderausgaben abziehbare Beitrag um den bereits steuerfreien Arbeitgeberanteil zu Ihrer gesetzlichen Rentenversicherung gekürzt wird.