Finanzberater und Versicherungsmakler Filderstadt Esslingen und Tübingen - Gerd Kanthaus - Consilium Finanzmanagement AG

Alters­vorsorge

Betriebliche Alters­vorsorge

Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersversorgung ergänzt die gesetzliche Rente

Gesetzliche Rente: Leistungskürzungen unvermeidbar
Als Angestellter oder Arbeiter bekommen Sie zwar später eine gesetzliche Rente und auch Beamte erhalten eine Pension vom Staat.

Wegen der ungünstigen Bevölkerungsentwicklung müssen in Zukunft aber immer weniger Beitragszahler immer mehr Rentner finanzieren - und weitere Leistungskürzungen sind unvermeidbar, damit die gesetzliche Rente finanzierbar bleibt.

Staatliche Förderung für private Vorsorge
Sie müssen also zusätzlich vorsorgen, um im Alter finanziell versorgt zu sein. Zur Privatvorsorge zählen staatlich geförderte Vorsorgeformen wie Riester- oder Rürup-Rente genauso wie die Ka­pi­tal­le­bens­ver­si­che­rung, das Sparguthaben, der Erwerb von Wohneigentum oder von Wertpapieren.

Arbeitnehmer haben Rechtsanspruch auf betriebliche Altersversorgung
Durch betriebliche Altersversorgung können Arbeitnehmer eine ergänzende Alterssicherung aufbauen. Von der Direktversicherung über die Unterstützungskasse und den Pensionsfonds bis hin zur Direktzusage gibt es verschiedene Formen der "Rente vom Chef" - in vielen Fällen mit staatlicher Förderung.

Alle Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch auf Umwandlung von Gehaltsanteilen in eine Betriebsrente. Durch umfangreiche Reformen ist die betriebliche Altersversorgung in den vergangenen Jahren noch attraktiver geworden.

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